In der vertrauensvollen Zusammenarbeit, welche Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Mannchen bieten kann, besteht von Anfang an Transparenz über die entstehenden Kosten.
Zum einen kann sich das Honorar nach der vom Gesetzgeber vorgehaltenen Möglichkeit der Vergütungsordnung für Rechtsanwälte (RVG) bemessen. Zum anderen besteht auch die Möglichkeit einer individuell abgestimmten Berechnung nach Zeitaufwand und Stundenhonorar.
Neben einer auf den Einzelfall bezogenen Honorierung können auch für eine dauerhafte Zusammenarbeit passende Lösungen gefunden werden. Gerne finden wir zusammen eine gemeinsame Regelung, welche passend auf den hierfür nötigen Zeitaufwand, die wirtschaftliche Bedeutung und den Schwierigkeitsgrad abgestimmt ist.